Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Esmeyer GmbH & Co. KG
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Gastronomie, Firmen, Einrichtungen und Institutionen.
Alle Preisangaben netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Irrtum in Wort und Bild vorbehalten.
I. Geltungsbereich
- (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, gleich, ob die jeweilige Bestellung offline (Direktbestellung) oder über den Online-Shop erfolgt. Maßgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung gültig ist.
- (2) Abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners - nachstehend Bestellers genannt - gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
- (3) Zusicherungen und Nebenabreden, gleich welcher Übermittlungsart (fernmündlich, elektronisch, etc.) bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
- (1) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- (2) Für die Nutzung des Online-Shops ist eine Anmeldung erforderlich. Die hierzu benötigten und abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Der Kaufvertrag kommt mit der Esmeyer GmbH & Co. KG zustande.
- (3) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E- Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch den Verkäufer dar.
Eine Bestellung des Kunden wird ausdrücklich durch Versand einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware angenommen.
- (4) Bei Rahmenverträgen, deren Erfüllung in mehreren Lieferungen erfolgt, gilt jede Lieferung als eigenständiges Rechtsgeschäft.
III. Preise und Zahlung
- (1) Alle Preise verstehen sich in EUR ab Werk zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten für Bestellungen im Rahmen der Verkaufsangebote des Verkäufers. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung, ab Werk, einschließlich Verpackung.
- (2) Bei jeder Bestellungen fallen unterschiedliche Versandkosten an. Eine Übersicht über die Versandinformationen finden Sie unter:
https://www.esmeyer-shop.de/Versand/
Diese werden zum Gegenstand der Geschäftsbeziehung gemacht.
- (3) Zahlungen erfolgen grundsätzlich ohne Abzug und entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Je nach Bonität des Kunden behält sich der Verkäufer vor, nur gegen Sofortzahlung bei Lieferung bzw. Vorauszahlung zu liefern. Der Besteller wird über den Vorbehalt informiert. Bei Bezahlung mit Vorauskasse bzw. je nach Bonität des Kunden kann der Verkäufer die Bestellung nach zwei Wochen löschen, wenn bis dahin noch kein Zahlungseingang erfolgt ist. Schadensersatzansprüche des Verkäufers wegen Nichterfüllung bleiben hiervon unberührt.
- (4) Der Kaufpreis der Bestellung ist, außer bei Zahlung mit PayPal, mit Erhalt der jeweiligen Rechnung unter der angegebenen Zahlungsbedingung zu begleichen. Der Abzug von Skonto ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung oder bei Ausweis auf der Rechnung zulässig.
- (5) Im Falle von Zahlungsverzug kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes, sowie Mahngebühren für das Senden von Zahlungserinnerungen, verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Verkäufer unbenommen. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Verkäufers ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Verkäufer anerkannten Gegenansprüchen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ausgeübt werden.
IV. Lieferung und Lieferzeit
- (1) Von uns genannte Fristen und Termine für Lieferungen sind stets, lediglich als unverbindliche Lieferziele zu verstehen, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin schriftlich zugesagt oder vereinbart wurde.
- (2) Der Versand der Ware erfolgt innerhalb der dem Besteller mitgeteilten Lieferfrist. Sie gilt als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat und an ein vom Verkäufer ausgesuchtes und beauftragtes Transportunternehmen übergeben wurde. Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die der Verkäufer trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte. In diesem Fall bestehen keine Schadensersatzansprüche aufgrund verspäteter Lieferung. Dies gilt auch nach Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Nachfrist zur Lieferung.
- (3) Ist eine Lieferung der bestellten Ware mangels Verfügbarkeit oder aufgrund unvorhersehbarer Umstände nicht möglich, wird der Besteller unverzüglich hierüber informiert.
- (4) Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verursacht wurden. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und diese Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Esmeyer zum Rücktritt vom Vertrag berechtgt.
- (5) Soweit mit dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist Esmeyer zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt, wenn
die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
- (6) Die bestellte Ware wird auf Gefahr des Bestellers versendet, dies gilt auch bei Bestellungen in denen der Auftragnehmer die Versandkosten trägt. Die Gefahr geht
auf den Besteller über, sobald die Sendung das Werk oder das Lager des Verkäufers verlassen hat, § 447 Abs. 1 BGB. Dem Verkäufer steht es frei, Versendungsmodalitäten (bspw. Versandart, Versandweg u.ä.) nach eigenem Ermessen zu bestimmen.
(7) Die Lieferung der Waren erfolgt bis zu der, der öffentlichen Straße nächstgelegenen Gründstücksgrenze, sofern nichts anderes vereinbart ist.
V. Gewährleistung
- (1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungspflichten.
- (2) Gelieferte Gegenstände sind gemäß § 377 HGB unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Mängelansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, wenn er seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nicht nachgekommen ist.
- (3) Bei Mangelhaftigkeit steht das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung dem Auftragnehmer zu. Das Verlangen des Auftraggebers auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. Ist die Ware nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung der §§ 445a, 445b, 478 BGB (Rückgriffsanspruch des Verkäufers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Auftraggebers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz zu verlangen. Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.
- (4) Mängel- oder Garantieansprüchen können vom Besteller nicht abgetreten werden.
- (5) Im Falle der Ersatzlieferung ist die zunächst gelieferte Ware innerhalb von 8 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Schadensersatzansprüchen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
- (6) Der Anspruch auf Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne unsere ausdrückliche Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
- (7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Erhalt der Ware. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
VI Haftung
- (1) Die Haftung des Verkäufers, bis auf Schäden an anderen Sachen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, ist ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt auch nicht für Schäden aus Garantie und die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch unseren gesetzlichen Vertreter, sowie unsere Haftung nach dem Produkhaftungsgesetz.
- (2) In jedem Fall ist der Besteller ebenfalls zur Schadensbegrenzung verpflichtet.
- (3) Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt ist ein Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, typischwerweise eintretenden Schaden der Höhe nach begrenzt.
VII. Eigentumsvorbehalt
- (1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die bestellte Ware im Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht, solange noch irgendwelche Forderungen gegenüber dem Auftraggeber bestehen.
- (2) Der Besteller darf über die Vorbehaltsware im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehr verfügen. Der Besteller ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Im Falle der Insolvenz des Bestellers steht dem Verkäufer nach § 47 InsO ein Aussonderungsrecht an den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu.
- (3) Der Besteller ist gehalten, die Rechte des Vorbehaltsverkäufers beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechts des Verkäufers ist der Besteller zur Einziehung so lange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.
- (4) Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, ist der Besteller verpflichtet, dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einzuräumen und diese unentgeltlich für ihn zu verwahren. Im Falle der Verarbeitung gilt der Verkäufer als Hersteller der neu hergestellten Sache i.S.d § 950 BGB.
- (5) Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren Gegenstand des Liefergeschäftes ist.
- (6) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in im Voraus abgetretene Forderungen hat der Besteller den Lieferer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
- (7) Auf Verlangen des Bestellers erklärt der Verkäufer die Freigabe, soweit die Forderung des Verkäufers zzgl. 20% abgesichert ist.
- (8) Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Bestellers ist der Vorbehaltsverkäufer berechtigt, seine Waren auch ohne rechtskräftiges Urteil jederzeit zur Sicherung seiner Forderungen zu entfernen. Der Besteller gestattet dem Verkäufer oder seinen Beauftragten zwecks Sicherstellung unwiderruflich das Betreten der Räume, in denen sich die Waren des Verkäufers befinden.
VIII. Schadensersatzanspruch des Verkäufers
- (1) Für einen bestehenden Schadensersatzanspruch des Verkäufers gilt eine Pauschale in Höhe von 15 % der Auftragssumme als vereinbart. Die Geltendmachung eines entstandenen höheren Schadens wird ausdrücklich vorbehalten.
- (2) Der Nachweis, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale, bleibt dem Besteller unbenommen.
IX. Vertragsstrafen
Vertragsstrafen sind grundsätzlich unwirksam, es sei denn sie wurden im Vorfeld ausdrücklich schriftlich vereinbart. X. Schlussbestimmungen
- (1) Es findet deutsches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ist der jeweilige Sitz der Firma, Esmeyer, derzeit Erkrath, Amtsgericht Mettmann.
- (2) Die Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
- (3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, die von den Vertragspartnern nach der wirtschaftlichen Zielsetzung des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungenslücke gekannt hätten.
Hinweis: Der Auftraggeber nimmt Kenntnis davon, dass der Verkäufer Daten aus dem Vertragsverhältnis gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen, Zahlungsdienstleister und/oder Inkassounternehmen) zu übermitteln.
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